Begabtenförderung berufliche Bildung

Junge Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistung in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen, können eine Förderung für die berufsbegleitenden Fortbildungen zum Staatlich geprüften Techniker und Informatiker beantragen.


Voraussetzungen:

Bei Aufnahme in die Begabtenförderung soll der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Grundwehr-, Zivildienst o.ä. werden angerechnet, höchstens aber 3 Jahre)
Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
  besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platz 1-3) oder
  begründeter Vorschlag eines Betriebes oder Berufsschule
Hinweis: übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Fördermittel, können höhere Anforderungen als oben genannt zu Grunde gelegt werden!
Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen
Der Bewerber muss berufstätig (mind. 15h/Woche) oder arbeitssuchend gemeldet sein
Vollzeit Lehrgänge oder Hochschulabschlüsse werden hierdurch nicht gefördert
vor Antragsstellung begonnene Fortbildungs-Maßnahmen können nicht gefördert werden

Zuständig für die Antragstellung der Förderung sind i.d.R. die IHK oder HWK.

Leistungen:

Förderung der Lehrgangsgebühren
Förderung der Fahrt- und Aufenthaltskosten
Fördersumme bis zu € 6000,- (€ 2000,- pro Jahr) als Zuschuss (keine Rückzahlung)
Eigenanteil: 10% der förderfähigen Kosten
Förderdauer beträgt höchstens 3 Kalenderjahre
Prüfungsgebühren sind nicht förderfähig

Schriftliche Hinweise zur Begabtenförderung erhalten Sie kostenlos bei unserer Studienberatung.  Alle Angaben sind ohne Gewähr und spiegeln die Fassung vom 1.1.2012 wider.


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