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Bei Aufnahme in die Begabtenförderung soll der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Grundwehr-, Zivildienst o.ä. werden angerechnet,
höchstens aber 3 Jahre) |
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Berufsabschlussprüfung mit mindestens
87 Punkten oder besser als "gut" (Durchschnittsnote
1,9 oder besser) oder |
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besonders erfolgreiche Teilnahme an einem
überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platz
1-3) oder |
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begründeter Vorschlag eines Betriebes oder Berufsschule |
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Hinweis: übersteigt die
Zahl der Bewerbungen die Fördermittel, können
höhere Anforderungen als oben genannt zu Grunde
gelegt werden! |
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Die Förderung ist unabhängig
vom Einkommen und Vermögen |
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Der Bewerber muss berufstätig
(mind. 15h/Woche) oder arbeitssuchend gemeldet sein |
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Vollzeit Lehrgänge oder
Hochschulabschlüsse werden hierdurch nicht gefördert |
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vor Antragsstellung begonnene
Fortbildungs-Maßnahmen können nicht gefördert
werden |
Zuständig für die Antragstellung
der Förderung sind i.d.R. die IHK oder HWK. |