"Meister-BAföG" für berufsbegleitende Fortbildungen nach dem AFBG

Fachkräfte aus Industrie, Handwerk oder Verwaltung, die sich zum Staatlich geprüften Techniker oder zum Staatlich geprüften Informatiker beim DAA-Technikum weiterbilden wollen, können für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungsabschluss staatliche Förderung beantragen. Dies ist das sogenannte "Meister-BAföG", welches die offizielle Bezeichnung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, oder kurz AFBG, hat..

 

Hier geht es zur offiziellen Internetseite der Kampagne zum neuen "Meister-BAföG" von BMBF und BMWi


Höhe des Meister-BAföG und des Staatszuschusses:

Förderungshöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt  € 10.226,-
30,5% der persönlichen Fördersumme wird derzeit vom Staat als Zuschuss vergeben, muss also nicht zurückgezahlt werden. (gültig für alle Studienbeginner seit 1.1.2006)
Die restlichen 69,5% der Summe werden als zinsgünstiges* Darlehen gewährt.
Bei erfolgreich bestandener Abschlußprüfung werden zusätzlich 25% des genommenen Darlehens auf Antrag erlassen. (nur gültig für Lehrgangsbeginner ab dem 1.7.2009)

Wesentliche weitere Merkmale:

Rechtsgrundlage: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1322), mit Änderung durch Artikel 7 Absatz 7 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707) bezüglich Kontopfändungsschutz.
Förderung in Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig.
Die Förderung der Maßnahmebeiträge kann bis zum Lehrgangsende beantragt werden.
Anspruchsberechtigt sind Studierende, die eine anerkannte Erstausbildung oder vergleichbaren Berufsabschluss haben oder sonstigen Nachweis über entsprechende berufliche Qualifikation.
 * Befreiung von der Zins- und Tilgungspflicht während des Lehrganges und einer anschließenden Karenzzeit von insgesamt bis 6 Jahre nach Lehrgangsbeginn.
Bei Betriebsgründung oder -übernahme mit sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern oder Auszubildenden: Derzeit werden 33% (ein Mitarbeiter) bzw. 66% der Darlehenssumme (mind. 2 Mitarbeiter) auf Antrag erlassen. (Neue Regelung für Lehrgangsbeginner ab 1.7.2009)
Auch Zweitfortbildungen können gefördert werden, wenn:
  zuvor noch keine Fortbildung über das AFBG gefördert wurde (neu seit 1.7.2009)
  oder die Zweitfortbildung zwingend eine Erstfortbildung voraussetzt
Die Leistungen des Teilnehmers müssen erwarten lassen, dass die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dies wird i.d.R. angenommen wenn der Teilnehmer die Maßnahme zügig und ohne Unterbrechung absolviert und er sich um einen erfolgreichen Abschluss bemüht. Der Teilnehmer ist daher verpflichtet, einen Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme zu erbringen. (neu für Beginner ab 1.7.2009)
Den Gesetzestext und weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch in der Broschüre 'Das neue "Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)' des BmBF aus dem Jahr 2009, das wir Ihnen als PDF zum Download zur Verfügung stellen.

Die neuen Antragsformulare 2010/2011 zum Download:

Formularblatt: Merkblatt zur Antragsstellung
Formular: Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (Formblatt A)
Formular: Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte (Formblatt B)
Formular: Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (Anlage zum Formblatt B)
Formular: Zusatzblatt für Ausländerinnen und Ausländer (Formblatt E)
Formular: Nachweis des Bildungsträgers über regelmäßige Lehrgangsteilnahme (Formblatt F)
Formblätter für Vollzeitmaßnahmen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden

Die genauen Hinweise zum "Meister-BAföG" mit der Angabe der zuständigen Behörden und einer Beispielrechnung erhalten Sie kostenlos bei unserer zentralen Studienberatung.


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