Studienberatung

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Wir freuen uns, wenn wir weiterhelfen können

Mit unserer Internetseite informieren wir Sie umfassend über unsere Fortbildungen zur staatlich geprüften Technikerin bzw.  zum staatlich geprüften Techniker. Die häufigsten Fragen unserer Interessentinnen und unserer Interessenten haben wir nachfolgend mit den Antworten zusammengestellt.

Gerne stehen wir Ihnen aber auch persönlich für Ihre Fragen zu unseren Technikerlehrgängen zur Verfügung. Rufen Sie uns an (Telefon: 0201 83 16 510) oder schreiben Sie uns eine E-Mail info(at)daa-technikum.de oder nennen Sie uns Ihr Anliegen bequem über unser Kontaktformular.

Unsere berufsbegleitenden Fortbildungen zum staatlich geprüften Techniker beginnen für alle Fachrichtungen jährlich im April und Oktober.

Fachrichtungen

Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Lehrgangsplätze sind begrenzt, und die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher eine frühzeitige Anmeldung, um sich einen Lehrgangsplatz zu sichern, aber auch weil Sie dann eine Vorablieferung aus unserem Lernmaterial zu den Fächern Mathematik und Physik/Naturwissenschaften erhalten und sich bereits vor Lehrgangsbeginn mit wichtigen ersten Lerninhalten Ihrer Fortbildung beschäftigen können. Bei freien Plätzen ist auch ein kurzfristiger Einstieg möglich.

Studienhandbuch mit Anmeldeunterlagen

Bei unseren Gebühren wird der Vorteil unseres gemeinnützigen Bildungsinstituts unmittelbar deutlich. Die monatlichen Lehrgangsgebühren bleiben über Ihre gesamte Lehrgangsteilnahme hinweg konstant und werden nicht erhöht.

Aktuelle Gebühren

Die berufliche Fortbildung wird vom Staat finanziell gefördert. Besonders attraktiv ist die alters- und einkommensunabhängige Förderung nach dem so genannten Aufstiegs-BAföG (AFBG). Einen Antrag auf diese Förderung können Sie erst nach Ihrer Lehrgangsanmeldung stellen. Die notwendigen Nachweise und Bescheinigungen für die Antragsstellung bezüglich des Lehrgangs stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Förderungsmöglichkeiten

Die Teilnahme am Präsenzunterricht an unseren Studienorten und Seminarzentren ist freiwillig - nur für das letzte Seminar im siebten Semester besteht Teilnahmepflicht, da Sie hier am Abschlussprojekt teilnehmen.  Da im Lernmaterial der gesamte prüfungsrelevante Stoff enthalten ist, verpassen Sie prinzipiell keinen Lernstoff. Der Besuch der Präsenzveranstaltungen ist aber natürlich zu empfehlen. Die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen kann in Verbindung mit einer Förderung (z.B. Aufstiegs-BAföG) verpflichtend sein.

Erklärfilm Bildungsurlaub

Der Samstagsunterricht an den Studienorten findet samstagmorgens statt, üblicherweise von 08:00 bis ca. 13:00 Uhr. Den Stundenplan mit den genauen Uhrzeiten und allen Terminen (üblicherweise außerhalb der Schulferien) für das gesamte Semester erhalten Sie zu Semesterbeginn. Im Stundenplan finden Sie nicht nur die Termine und die Uhrzeiten sondern zusätzlich Angaben zu den Fächern mit den Inhalten, so dass Sie vorab das entsprechende Lernmaterial sichten und sich so auf den Unterricht vorbereiten können.

Wir bieten Ihnen eine wesentlich bessere Rücktritts­möglichkeit vom Vertrag, als es der Gesetzgeber vorschreibt:

Bis zwei Wochen nach Lehrgangsbeginn können Sie immer noch von Ihrer Anmeldung zurücktreten, auch dann, wenn Sie sich schon lange vor dem Lehrgangsbeginn zum Lehrgang angemeldet haben. Bei einem Lehrgangsbeginn im April können Sie also  bis zum 15. April, bei einem Lehrgangsbeginn im Oktober können Sie bis zum 15. Oktober zurücktreten.Bei einer Anmeldungen nach dem formalen Lehrgangsbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) können Sie bis zwei Wochen nach Erhalt der ersten Lernmateriallieferung ohne Angaben von Gründen von Ihrer Anmeldung zurücktreten. Sie können also in jedem Fall in aller Ruhe das Lernmaterial anschauen und prüfen, ohne dass Lehrgangsgebühren fällig werden.

Nach Ablauf dieser Frist können Sie erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 6 Wochen, danach jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Studienhandbuch mit Anmeldeunterlagen

Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung am Lehrgangsende müssen Sie eine für die gewählte Fachrichtung einschlägige Fachtätigkeit nachweisen. Diesen Nachweis können Sie mit einem Arbeitszeugnis oder einem Tätigkeitsnachweis (Muster für Maschinentechnik) Ihres Arbeitgebers erbringen.

Zulassungscheck

Einschlägig bedeutet zu einem bestimmten Gebiet oder Bereich gehörend. Als staatlich geprüfte Technikerin bzw. staatlich geprüfter Techniker zeichnen Sie sich durch  praxisorientierte Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im Bereich der gewählten Fachrichtung aus und Sie verfügen über eine einschlägige Berufserfahrung. Bei einer einschlägigen Fachtätigkeit oder einer einschlägigen Berufsausbildung, kann die Tätigkeit dem Fachgebiet der gewählten Fachrichtung zugeordnet werden.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie in wenigen Tagen von uns Nachricht, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen zur gewählten Fortbildung erfüllen und wir Ihnen einen Lehrgangsplatz zur Verfügung stellen können. Kurz nach Ihrer Anmeldebestätigung senden wir Ihnen schon eine Vorablieferung Ihres Lernmaterials zu den Fächern Mathematik und Physik/Naturwissenschaften. Sie können sich so schon vor Lehrgangsbeginn mit ersten Grundlagen beschäftigen. Rechtzeitig vor Ihrem Lehrgangsbeginn erhalten Sie dann das komplette Lernmaterial für Ihr erstes Semester.

Studienhandbuch mit Anmeldeunterlagen

Mit dem erfolgreichen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker erhalten Sie ohne eine zusätzliche Prüfung die Fachhochschulreife, sofern Sie vor Lehrgangsbeginn den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss im Sinne der behördlichen Verordnungen und Gesetze vorweisen konnten.

Mit der erfolgreichen Teilnahme an der staatlichen Technikerprüfung erwerben Sie ab 2021 die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Technikerin (Bachelor Professional in Technik)“ oder „Staatlich geprüfter Techniker (Bachelor Professional in Technik)“ zu führen.

Die neue Bezeichnung Bachelor Professional macht nun auch die Leistungen in der höheren beruflichen Bildung sichtbarer. Bachelor Professional soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck bringen, zugleich die Praxisnähe Ihrer Fortbildung unterstreichen und die Mobilität von hoch qualifizierten Fachkräften aus Deutschland unterstützen.

DQR - Deutscher Qualifikationsrahmen

Der DQR beschreibt Kompetenzniveaus, denen sich die Qualifikationen des deutschen Bildungssystems zuordnen lassen. So sollen die Qualifikationen national und international vergleichbar gemacht werden.

Der Abschluss staatlich geprüfte Technikerin bzw. staatlich geprüfter Techniker ist dem gleichen DQR-Niveau 6 wie Bachelor-Abschlüsse an Hochschulen zugeordnet .

Kurzfilm zum DQR des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Ausbilden dürfen Sie, wenn Sie persönlich und fachlich geeignet sind sowie an der Ausbildereignungsprüfung erfolgreich teilgenommen haben.

Die Ausbildereignungsprüfung können Sie während ihrer Fortbildung beim DAA-Technikum absolvieren. Die Vorbereitungs- und Prüfungstermine sind auf die Seminartermine in Ihrem Technikerlehrgang abgestimmt.

Es gibt viele Gründe, warum es sinnvoll sein kann, staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Techniker zu werden. Hier sind einige der wichtigsten:
1.    Karrieremöglichkeiten: Als staatlich geprüfte/r Techniker/in haben Sie in der Regel bessere Karrieremöglichkeiten als jemand mit einem rein praktischen Hintergrund. Viele Unternehmen bevorzugen Fachkräfte mit einem formellen Abschluss, da sie davon ausgehen, dass diese über ein breiteres Wissen und bessere Fähigkeiten verfügen.
2.    Fachwissen: Während Ihrer Technikerfortbildung erwerben Sie umfassendes Fachwissen in Ihrem gewählten Bereich. Dadurch können Sie Probleme schneller erkennen und lösen, was Ihnen einen Vorteil gegenüber anderen Personen verschafft, die weniger qualifiziert sind.
3.    Verantwortung: Als Technikerin oder Techniker haben Sie oft eine höhere Verantwortung und müssen in der Lage sein, komplexe Projekte zu leiten und zu überwachen. Ein formeller Abschluss gibt Ihnen das Wissen und die Fähigkeiten, um diese Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.
4.    Gehalt: Mit einem formellen Abschluss können Sie in der Regel ein höheres Gehalt erwarten als jemand ohne Fortbildungsabschluss. Unternehmen schätzen das zusätzliche Fachwissen und die Fähigkeiten, die Sie durch Ihre hochwertige Fortbildung erworben haben.
5.    Anerkennung: Mit Ihrem Fortbildungsabschluss haben Sie in der Regel eine höhere Anerkennung innerhalb der Branche als jemand ohne diesem formellen Abschluss. Dies kann dazu beitragen, dass Sie in der Branche schneller vorankommen und Ihre Karriereziele schneller erreichen.
Insgesamt gibt es viele Gründe, warum es sinnvoll sein kann, staatlich geprüfte/r Techniker/in zu werden. Ein formeller Abschluss kann Ihnen dabei helfen, Ihre Karriereziele zu erreichen.

 

Es gibt eine Reihe von Punkten, die für die Technikerfortbildung gegenüber einem Hochschulstudium sprechen:

Praxisbezug: Technikerfortbildungen sind praxisorientiert und vermitteln den Teilnehmenden konkretes Know-how in ihrem Fachgebiet. Im Gegensatz dazu können Ingenieurstudiengänge manchmal eher theoretisch sein und weniger praktische Anwendungsmöglichkeiten bieten.
Vorkenntnisse: Für ein Ingenieurstudium sind insbesondere Vorkenntnisse im Fach Mathematik erforderlich. Bei unseren Technikerlehrgängen setzen wir keine Vorkenntnisse voraus und greifen in den ersten Semestern auch Stoff aus der Berufsschule auf.
Keine wissenschaftliche Hausarbeiten: In einem Hochschulstudium werden Sie auch auf eine mögliche wissenschaftliche Karriere vorbereitet. Unsere Technikerfortbildungen bereiten Sie auf Führungspositionen in Unternehmen vor. Sie müssen während Ihrer Technikerfortbildung keine wissenschaftliche Arbeiten und keine wissenschaftliche Abschlussarbeit anfertigen. In den Seminaren üben Sie bereits typische Aufgaben einer staatlich geprüften Technikerin bzw. eines staatlich geprüften Technikers bis hin zur Projektarbeit.
Kürzere Fortbildungdauer: Eine Techniker-Fortbildung dauert berufsbegleitend rund 3 1/2- Jahre, während ein Bachelor-Studiengang mindestens vier Jahre dauert und oft auch länger.
Förderung vom Staat: Für Ihre berufsbegleitende Techniker-Fortbildung gibt es das attraktive Aufstiegs-BAföG. Das Aufstiegs-BAföG ist einkommens-, alters- und vermögensunabhängig. Das Aufstiegs-BAföG gibt es für ein berufsbegleitendes Studium nicht.
Karrieremöglichkeiten: Eine Techniker-Fortbildung kann zu einer Vielzahl von Karrieremöglichkeiten führen, einschließlich Führungspositionen in der Industrie. Auch hier können Techniker den Vorteil haben, dass sie sehr praxisorientiert sind und daher oft schnell Verantwortung übernehmen können.
Berufsbegleitend: Unsere Techniker-Fortbildungen können Sie berufsbegleitend absolvierten, was bedeutet, dass Sie weiterhin in ihrem Job arbeiten und Ihre Fortbildung nebenbei absolvieren können. Dies kann ein großer Vorteil für Fachkräfte sein, die bereits in ihrem Beruf etabliert sind und gleichzeitig ihre Qualifikationen verbessern möchten, ohne auf Einkommen verzichten zu müssen.

 

Eine Lernsituation ist eine praxisnahe Aufgabe oder Problemstellung, die Sie in den höheren Semestern als Lehrgangsteilnehmender unter Dozentenanleitung im Team bearbeiten, um spezifische Fähigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln. Zum Beispiel könnte es darum gehen, eine technische Anlage zu planen, zu entwerfen oder zu warten, wobei verschiedene Aspekte wie Sicherheit, Kosten und Effizienz berücksichtigt werden müssen.

Zu jeder Lernsituation erhalten Sie über unsere Lernplattform in Technikum24 Zugriff auf entsprechende schriftliche Unterlagen (Lernsituationsskripte), Zugriff auf das Einführungsvideos zur jeweiligen Lernsituation und Zugriff auf die notwendige Software zum Download und zur Installation. Am Ende der Lernsituation steht dann das Ergebnis Ihres Lernteams, das Sie im Seminar mit anderen Lernteams und Ihrer Lehrkraft diskutieren und reflektieren.

Sie lernen also an berufsnahen praktischen Aufgaben und üben während Ihrer Lehrgangsteilnahme typische Tätigkeiten als technische Führungskraft.

Staatlich geprüfter Techniker in den Berufszweigen Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Programmierung, Umwelttechnik, Heizungstechnik, Klimatechnik, Holztechnik, Bautechnik